Für das Gewinnspiel in der Schweiz (im Folgenden „Aktion“) gelten die folgenden Aktionsbedingungen:
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die Unilever Schweiz GmbH, Bahnhofstrasse 19, 8240 Thayngen (im Folgenden: „UNILEVER“).
2. Teilnahme
2.1 Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen des Formulars zur Newsletter-Registrierung auf der UFS-Website
https://shop.unileverfoodsolutions.ch/pages/newsletter
2.2 Zur Teilnahme an der Aktion sind nur Unternehmen und nicht einzelne Mitarbeiter persönlich berechtigt.
Teilnahmeberechtigt sind nur privatrechtlich geführte Gastronomie-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein. Staatsunternehmen, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, sonstige öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen sowie Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Mitarbeiter, der im Anmeldeformular als Ansprechpartner (Anmelder) genannt ist, darf weder Amtsträger noch eine sonst für den öffentlichen Dienst verpflichtete Person sein oder sonst Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Er muss zudem volljährig sein. Sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Unternehmen (z.B. Agenturen, Berater, Lieferanten etc.) sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Mitarbeiter, der die Anmeldung für das Unternehmen vornimmt, bestätigt, dass er im Namen des Unternehmens und mit Zustimmung des Geschäftsinhabers oder eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers für das Unternehmen an der Aktion teilnimmt. Er bestätigt ferner, dass die Teilnahme und eine eventuelle spätere Entgegennahme des Preises nicht gegen die unternehmensinternen Compliance-Richtlinien verstösst.
Für die Entgegennahme des Preises für das Unternehmen im Falle des Gewinns ist ebenfalls eine vorherige Zustimmung des Geschäftsinhabers oder eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers erforderlich. Bei fehlender Zustimmung verfällt der Gewinn und es wird ein neues Gewinnerunternehmen ausgelost.
2.3 UNILEVER ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen, die den Teilnahmevorgang oder die Internetseite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Aktionsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstossen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen.
2.4 Die Aktion läuft bis zum 25.08.2026, 23:59 Uhr.
2.5 Es darf nur einmal an der Aktion teilgenommen werden.
Die teilnehmenden Unternehmen nehmen an der Verlosung von 1 von 5 Aromat-gebrandeten Seesäcken (Drybags) teil. Unilever behält sich vor, den Gewinn ggfs. abzuändern. Die Abbildung und Beschreibung des Gewinns ist unverbindlich.
2.6 Die Ermittlung des Gewinnerunternehmens erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen teilnehmenden Unternehmen. Das Gewinnerunternehmen wird zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.
2.7 Meldet sich das Gewinnerunternehmen nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Tagen nicht, wird ein neues Gewinnerunternehmen ausgelost.
2.8 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich durch den Veranstalter an das Gewinnerunternehmen, nachdem dieses eine Unternehmensbestätigung unterzeichnet an UNILEVER zurückgeschickt hat. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
2.9 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Gewährleistung, Rechteeinräumung, Freistellung
3.1 Der Teilnehmer versichert, dass er berechtigt ist, die Informationen hochzuladen und durch das Hochladen der Informationen nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte Dritter) sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstösst.
3.2 Der Teilnehmer stellt UNILEVER von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihm hochgeladenen Informationen von Dritten wegen der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung von UNILEVER.
4. Haftung
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von UNILEVER und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Vorzeitige Beendigung der Aktion
5.1 UNILEVER behält sich vor, die Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 5.1 sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von UNILEVER: Datenschutzhinweis | Unilever Legal (unilevernotices.com)