AKTIONSBEDINGUNGEN Unternehmensgewinnspiel
Unilever Food Solutions

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist die Unilever Schweiz GmbH, Bahnhofstrasse 19, 8240 Thayngen (im Folgenden: „UNILEVER“).

 

2. Teilnahme

2.1 Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen des Formulars zur Newsletter Registrierung auf der UFS-Website 

https://shop.unileverfoodsolutions.ch/pages/newsletter

2.2 Zur Teilnahme an der Aktion sind nur Unternehmen und nicht einzelne Mitarbeiter persönlich berechtigt.

Teilnahmeberechtigt sind nur privatrechtlich geführte Gastronomie-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und
Liechtenstein. Staatsunternehmen, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung,
sonstige öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen sowie Unternehmen, die
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Der Mitarbeiter, der im Anmeldeformular als Ansprechpartner
(Anmelder) genannt ist, darf weder Amtsträger noch eine sonst für den
öffentlichen Dienst verpflichtete Person sein oder sonst Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Er muss zudem volljährig sein. Sämtliche an
der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Unternehmen (z.B.
Agenturen, Berater, Lieferanten etc.) sind ebenfalls von der Teilnahme
ausgeschlossen.

Der Mitarbeiter, der die Anmeldung für das Unternehmen vornimmt, bestätigt,
dass er im Namen des Unternehmens und mit Zustimmung des Geschäftsinhabers oder
eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers für das Unternehmen an der
Aktion teilnimmt.
 Er bestätigt ferner, dass die Teilnahme und eine
eventuelle spätere Entgegennahme des Preises nicht gegen die
unternehmensinternen Compliance-Richtlinien verstösst.

Für die Entgegennahme des Preises für
das Unternehmen im Falle des Gewinns ist ebenfalls eine vorherige Zustimmung
des Geschäftsinhabers oder eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers
erforderlich. Bei fehlender Zustimmung verfällt der Gewinn und es wird ein
neues Gewinnerunternehmen ausgelost.

2.3 UNILEVER ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen, die den Teilnahmevorgang oder die Internetseite
manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Aktionsbedingungen oder gegen
die guten Sitten verstossen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise
versuchen, die Aktion zu beeinflussen.

2.4 Die Aktion läuft bis zum 31.07.2026,
23:59 Uhr.

2.5 Es darf nur einmal an der Aktion
teilgenommen werden.

Die teilnehmenden Unternehmen nehmen an der
Verlosung von von 5 Aromat-gebrandeten Seesäcken
(Drybags)
 teil. Unilever behält sich vor, den Gewinn ggfs. abzuändern.
Die Abbildung und Beschreibung des Gewinns ist unverbindlich.

2.6 Die Ermittlung des Gewinnerunternehmens
erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden
Verlosung unter allen teilnehmenden Unternehmen. Das Gewinnerunternehmen wird
zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.

2.7. Meldet sich das Gewinnerunternehmen
nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Tagen nicht, wird ein
neues Gewinnerunternehmen ausgelost.

2.8 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt
ausschliesslich durch den Veranstalter an das Gewinnerunternehmen, nachdem
dieses eine Unternehmensbestätigung unterzeichnet an UNILEVER zurückgeschickt
hat. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns
sind nicht möglich.

2.9 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

3. Gewährleistung, Rechteeinräumung,
Freistellung

3.1 Der Teilnehmer versichert, dass er
berechtigt ist, die Informationen hochzuladen und durch das Hochladen der
Informationen nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter (insbesondere
Urheber-, Marken- und Namensrechte Dritter) sowie Persönlichkeitsrechte Dritter
verstösst.

3.2 Der Teilnehmer stellt UNILEVER von
allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihm hochgeladenen Informationen von
Dritten wegen der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen
Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die
Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene
Rechtsverteidigung von UNILEVER.

 

4. Haftung

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von
UNILEVER und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im
Zusammenhang mit dieser Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit
gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beschränkt.

 

5. Vorzeitige Beendigung der Aktion

5.1 UNILEVER behält sich vor, die Aktion
jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies
gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem,
Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen
Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden
kann.

5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche
des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 5.1 sind
ausgeschlossen.

 

6. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von
UNILEVER: Datenschutzhinweis
| Unilever Legal (unilevernotices.com)